Rentenversicherung in der Schweiz AHV/IV.
Zusätzliche betriebliche Rentenversicherung (Pensionskasse) BVG.
Unfallversicherungspflicht für Beruf und Freizeit NBU.
Arbeitslosenversicherungsbeiträge in der Schweiz ALV, Leistung in Deutschland.
Steuern: in der Schweiz Quellensteuer und in Deutschland Einkommenssteuer unter Anrechnung der Quellensteuer.
Krankenversicherungspflicht in der Schweiz KVG, Befreiung für deutsche Grenzgänger möglich.
Lohnfortzahlung im Krankheitsfall nicht automatisch geregelt.
Girokonto bei einer Schweizer Bank.
und vieles mehr...
Was ändert sich für Grenzgängerinnen und Grenzgänger in der Schweiz seit dem Inkrafttreten des Personenfreizügigkeitsabkommens zwischen der EG und der Schweiz?
Wie muss ich vorgehen, um eine Befreiung für mich und gegebenenfalls für meine nicht erwerbstätigen Familienangehörigen zu erlangen?
Gibt es eine Frist für das Befreiungsgesuch?
Kann ich das Optionsrecht auf Befreiung von der obligatorischen Krankenversicherungspflicht in der Schweiz auch später ausüben?
Muss ich die Befreiung jedes Jahr wieder beantragen?
Kann ich die Befreiung aufheben?
Ich bin in der Schweiz versichert. Muss ich trotzdem etwas machen?
Gibt es spezielle Formulare für die Befreiung?
Was geschieht mit der Befreiung bei einem Versicherungswechsel?
Was geschieht mit der Befreiung bei einem Wechsel des Arbeitgebers?
Für alle diese und Ihre persönlichen Fragen zum Bereich Grenzgänger stehen wir Ihnen mit unserer Fachkompetenz gerne zur Verfügung. Rufen Sie uns an und vereinbaren Sie noch heute einen Termin mit uns...
Ihre Claudio Fant GmbH