Wir sind an unserem neuen Firmensitz in Bad Säckingen unter der Telefonnummer 0 77 61 - 999 1888 erreichbar


Grenzgänger-Informationen


Sind Sie herzlich willkommen bei Ihrem unabhängigen Finanzdienstleister rund um Ihre Krankenversicherung für Grenzgänger...
Wir haben für Sie einen umfassenden und erstklassigen Versicherungsschutz, mehrfach ausgezeichnet.
Wir haben für Sie einen umfassenden und erstklassigen Versicherungsschutz, mehrfach ausgezeichnet.



Sie haben Fragen zu Ihrer bestehenden Krankenversicherung oder sind künftiger Grenzgänger?

Dann beantworten wir Ihnen diese gerne in einem unverbindlichen persönlichen Gespräch.

Selbstverständlich erhalten Sie von uns alle weiteren und wichtigen Informationen rund um die Krankenversicherung für Grenzgänger.

Wir haben für Sie einen umfassenden und erstklassigen Versicherungsschutz, mehrfach ausgezeichnet.

Aufgrund der Änderung der bilateralen Verträge (CH - EU), ist jeder Schweizer Grenzgänger, automatisch in der Schweiz krankenversicherungspflichtig.

Wie Sie sich als in Deutschland wohnender Grenzgänger mit einer Frist von 3 Monaten von der Krankenversicherungspflicht befreien lassen können, erfahren Sie bei uns in einer ausführlichen Beratung.

Setzen Sie sich doch einfach mit uns in Verbindung, damit wir Ihnen in einem persönlichen Gespräch die Vorteile einer solchen Krankenversicherung erläutern können.

Grenzgänger - Informationen...

Was ändert sich beim Grenzgänger?

Rentenversicherung in der Schweiz AHV/IV.


Zusätzliche betriebliche Rentenversicherung (Pensionskasse) BVG.


Unfallversicherungspflicht für Beruf und Freizeit NBU.


Arbeitslosenversicherungsbeiträge in der Schweiz ALV, Leistung in Deutschland.


Steuern: in der Schweiz Quellensteuer und in Deutschland Einkommenssteuer unter Anrechnung der Quellensteuer.


Krankenversicherungspflicht in der Schweiz KVG, Befreiung für deutsche Grenzgänger möglich.


Lohnfortzahlung im Krankheitsfall nicht automatisch geregelt.


Girokonto bei einer Schweizer Bank.


und vieles mehr...


Häufige Fragen von Grenzgängern...

Was ändert sich für Grenzgängerinnen und Grenzgänger in der Schweiz seit dem Inkrafttreten des Personenfreizügigkeitsabkommens zwischen der EG und der Schweiz?


Wie muss ich vorgehen, um eine Befreiung für mich und gegebenenfalls für meine nicht erwerbstätigen Familienangehörigen zu erlangen?


Gibt es eine Frist für das Befreiungsgesuch?


Kann ich das Optionsrecht auf Befreiung von der obligatorischen Krankenversicherungspflicht in der Schweiz auch später ausüben?


Muss ich die Befreiung jedes Jahr wieder beantragen?


Kann ich die Befreiung aufheben?


Ich bin in der Schweiz versichert. Muss ich trotzdem etwas machen?


Gibt es spezielle Formulare für die Befreiung?


Was geschieht mit der Befreiung bei einem Versicherungswechsel?


Was geschieht mit der Befreiung bei einem Wechsel des Arbeitgebers?

 



Für alle diese und Ihre persönlichen Fragen zum Bereich Grenzgänger stehen wir Ihnen mit unserer Fachkompetenz gerne zur Verfügung. Rufen Sie uns an und vereinbaren Sie noch heute einen Termin mit uns...

 

Ihre Claudio Fant GmbH

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Claudio Fant - Ihr seriöser, unabhängiger Finanzierungs- und Versicherungspartner seit über 30 Jahren. Wir freuen uns, wenn Sie mit uns Kontakt aufnehmen...
www.claudio-fant.de